Besitzschutz

Besitzschutz
Be|sịtz|schutz 〈m.; -es; unz.; Rechtsw.〉 gesetzl. gewährleisteter Schutz gegen Besitzstörung u. Besitzentziehung

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Besitzschutz — Rechtsschutz gegenüber jedem, der durch ⇡ verbotene Eigenmacht den ⇡ Besitz eines anderen stört oder ihm den Besitz entzieht. 1. Das Recht der gewaltsamen Abwehr verbotener Eigenmacht durch ⇡ Besitzwehr und ⇡ Besitzkehr. 2. Bes. gerichtlicher… …   Lexikon der Economics

  • Besitzer — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

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  • Besitzrecht — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

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  • Mitbesitz — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Privatbesitz — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz (Deutschland) — Eine genaue Definition des Besitzbegriffes nach deutschem Recht lässt sich nicht aus der rechtlichen Regelung des § 854 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herleiten, sondern ist von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt worden.… …   Deutsch Wikipedia

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